Tod und Beerdigung
Den Abschied gestalten
Der Glaube an die Auferstehung zu neuem Leben gibt Trost und Kraft für den Abschied.
Der Weg des Glaubens ist das Einüben in das Sterben. Bei allen Verheissungen geht es darum, etwas hinzugeben, uns selbst hinzugeben, damit neues, ewiges Leben wird. Im Laufe des irdischen Lebens sind wir frei, das Wagnis der Hingsabe auf vielfältige Weise einzugehen, Verheissungen auszutesten, wenn wir einen Stolz aufgeben, Zeit hingeben oder ein Risiko eingehen, um Leben zu fördern. Auf dem Sterbebett gilt die Verheissung von Jesus: «Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, hat das ewige Leben.
Sterben im Glauben
Sterben ist der Testfall des Glaubens. Der eigene Tod oder der Tod eines nahestehenden Menschen betrifft uns auf eine ganz persönliche und tiefgreifende Art und Weise. Uns wird bewusst, dass wir endliche Menschen sind. Der Abschied ist schmerzhaft. Viele Fragen können wir nicht beantworten, gerade die Frage: und was ist jetzt? Wohin geht die Reise? Wir suchen nach Halt und Geborgenheit. Der Glaube sagt uns: wir sind in der Hand Gottes, ob wir leben oder sterben. Der Tod ist nicht das Ende, sondern der Übergang zu einem neuen Leben in Gott. Und so dürfen wir alles – uns selbst - vertrauensvoll in die Hand Gottes geben und uns hindurchtragen lassen in das neue Leben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist zu tun im Todesfall?
Bei einem Todesfall ist immer sofort ein Arzt zur rufen, der den Tod feststellt (Hausarzt oder Notarzt unter Tel. 144).
Für die Einsargung, Aufbahrung und die organisatorischen Belange im Zusammenhang mit dem Todesfall ist dann ein Bestatter ihrer Wahl zu verständigen.
Wenn Sie eine christliche Begräbnisfeier wünschen, nehmen Sie schnellstmöglich direkt oder über den Bestatter mit dem zuständigen katholischen Pfarramt Kontakt auf. So können mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin Ort, Zeit und Form der Beerdigung abgesprochen werden.
Ausserhalb der Büro-Zeiten rufen sie auf unsere Pikett-Nummer an: 076 761 87 55.
Wo kann ich Begleitung für Sterbende anfordern?
Die Kirche bietet sterbende Menschen und ihren Angehörigen die Möglichkeit zur Begleitung durch diese besonders schwierige Zeit. Wenden Sie sich an eine*n Seelsorger*in des Pastoralraumes.
Wozu ein Trauergespräch?
Im Trauergespräch versuchen die Seelsorgenden zu trösten und mit Ihnen den Ablauf des Beerdigungsgottesdienstes vorzubereiten. Im Gespräch mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin wird der Gottesdienst entsprechend der Persönlichkeit und dem Willen des Verstorbenen und Ihrer besonderen Situation gestaltet: Eucharistiefeier oder Wortgottesfeier, musikalische Gestaltung, Lebenslauf oder Abschiedswort, Texte, Lesungen, Symbole und eigene Gebete zur persönlichen Gestaltung der Feier, Kollekte.
Welche Dokumente werden für die Beerdigung benötigt?
Die amtlichen Abklärungen geschehen durch den Bestatter. Weiteren Dokumente braucht es nicht.
Was kostet die Abschiedsfeier und das Begräbnis?
Für Fragen rund um die verschiedenen Arten von Gräbern sowie die jeweiligen Kosten ist die jeweilige Einwohnergemeinde zuständig; ihr ist das Bestattungswesen anvertraut und sie ist Besitzerin des jeweiligen Friedhofs.
Die Kosten für Abschieds- und Begräbnisfeiern (Kirchenbenutzung, Seelsorgende, Sakristane, Organisten) für verstorbene Kirchenmitglieder, die im Pastoralraum wohnhaft waren, werden von der Kirchgemeinde getragen.
Für Verstorbebe, die ausserhalb des Pastoralraumes Wohnsitz haben, werden Kosten gemäss Reglement der Kirchgemeinde verrechnet.
Beerdigung für Person, die aus der Kirche ausgetreten sind?
Mit dem Kirchenaustritt bekundet jemand seinen freien Willen, nicht einer Glaubensgemeinschaft angehören zu wollen. Mit dem Kirchenaustritt erlöschen Rechte (wie z. B. das Recht die Sakramente oder seelsorgerliche Leistungen zu empfangen), wie auch Pflichten (z.B. die Unterstützung des kirchlichen Lebens durch die Bezahlung der Kirchensteuer).
Als Seelsorgende respektieren wir diesen freien Willen einer Person, auch im Sterbefall. Aus diesen Gründen führen wir keine Begräbnisse von Ausgetretenen durch.