Sakrament der Versöhnung

Heilung und Befreiung durch Barmherzigkeit
Ein einzelnes Beicht- oder Seelsorgegespräch in einem geschützten Rahmen steht allen offen, sei es in belastenden Situationen oder vor schwierigen Entscheidungen.
Dabei kann am Ende des Gesprächs auch die Lossprechung von Schuld und Sünde durch den Priester erfolgen, und so das Sakrament der Versöhnung (Beichte) empfangen werden.
Regelmässige Beichtzeiten sind im Kirchenblatt publiziert, in der Regel 14-tägig am Freitag, ab 18.30 Uhr in der Pfarr- und Wallfahrtskirche Oberdorf.
Auch individuelle Termine sind möglich; melden Sie sich auf einem unserer Pfarrei-Sekretariate.
Regelmässige begleitende Seelsorgegespräche sind möglich; die personellen Kapazitäten hierfür sind aber begrenzt. Sprechen Sie sich in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin über Häufigkeit und Dauer ab.
Unterstützung und Hilfen
Kurzfilm zum Sakrament der Versöhnung
Impuls zur Beicht-Vorbereitung
Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Wann und wie erfolgt die Einführung ins Sakrament der Versöhnung?
Die Einführung ins Sakrament der Versöhnung erfolgt bei uns in der 4. Klasse im Rahmen der 2. Säule (Religionsunterricht), dabei sollen sie die Liebe und Barmherzigkeit Gottes erfahren. Gemeinsam mit einer Vertrauensperson ihrer Wahl absolvieren die Kinder einen Versöhnungsweg. Dieser besteht aus Stationen, die dazu anregen, das eigene Leben, Verhalten zu beleuchten. Abschluss des Weges ist das Gespräch mit dem Priester, dabei erzählen sie ihm, was ihnen aufgegangen ist an Gutem und Bösem, an Stärken und Schwächen, was ihnen leid tut und was sie künftig besser machen möchten.
Kann man nur bei einem Priester beichten?
Für seelsorgerliche Gespräche und geistliche Begleitung stehen alle Seelsorgenden (gratis) zur Verfügung. Alle Seelsorgenden sind der Diskretion und dem Seelsorge-Geheimnis verpflichtet.
Die sakramentale Lossprechung im Namen von Jesus Christus und im Auftrag der Kirche erfordert jedoch die Priesterweihe. Der Priester ist auch an das Beichtgeheimnis gebunden und darf unter keinen Umständen etwas nach aussen tragen, weder in Worten noch in Anspielungen. Bei der Vergebung der Sünden stützt sich die Kirche auf das Johannesevangelium. Denn nach seiner Auferstehung gibt Jesus seinen Jüngern die Vollmacht zur Versöhnung:
"Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Und als er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfanget den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (Joh 20,21).