Tod und Beerdigung

Den Abschied gestalten

Der Glaube an die Auferstehung zu neuem Leben gibt Trost und Kraft für den Abschied.
Der Weg des Glaubens ist das Einüben in das Sterben. Bei allen Verheissungen geht es darum, etwas hinzugeben, uns selbst hinzugeben, damit neues, ewiges Leben wird. Im Laufe des irdischen Lebens sind wir frei, das Wagnis der Hingsabe auf vielfältige Weise einzugehen, Verheissungen auszutesten, wenn wir einen Stolz aufgeben, Zeit hingeben oder ein Risiko eingehen, um Leben zu fördern. Auf dem Sterbebett gilt die Verheissung von Jesus: «Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, hat das ewige Leben.

 

12. Abschied

Sterben im Glauben

Sterben ist der Testfall des Glaubens. Der eigene Tod oder der Tod eines nahestehenden Menschen betrifft uns auf eine ganz persönliche und tiefgreifende Art und Weise. Uns wird bewusst, dass wir endliche Menschen sind. Der Abschied ist schmerzhaft. Viele Fragen können wir nicht beantworten, gerade die Frage: und was ist jetzt? Wohin geht die Reise? Wir suchen nach Halt und Geborgenheit. Der Glaube sagt uns: wir sind in der Hand Gottes, ob wir leben oder sterben. Der Tod ist nicht das Ende, sondern der Übergang zu einem neuen Leben in Gott. Und so dürfen wir alles – uns selbst - vertrauensvoll in die Hand Gottes geben und uns hindurchtragen lassen in das neue Leben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist zu tun im Todesfall?

Bei einem Todesfall ist immer sofort ein Arzt zur rufen, der den Tod feststellt (Hausarzt oder Notarzt unter Tel. 144).

Für die Einsargung, Aufbahrung und die organisatorischen Belange im Zusammenhang mit dem Todesfall ist dann ein Bestatter ihrer Wahl zu verständigen.

Wenn Sie eine christliche Begräbnisfeier wünschen, nehmen Sie schnellstmöglich direkt oder über den Bestatter mit dem zuständigen katholischen Pfarramt Kontakt auf. So können mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin Ort, Zeit und Form der Beerdigung abgesprochen werden.

Ausserhalb der Büro-Zeiten rufen sie auf unsere Pikett-Nummer an: 076 761 87 55. 

Wo kann ich Begleitung für Sterbende anfordern?

Die Kirche bietet sterbende Menschen und ihren Angehörigen die Möglichkeit zur Begleitung durch diese besonders schwierige Zeit. Wenden Sie sich an eine*n Seelsorger*in des Pastoralraumes.

Wozu ein Trauergespräch?

Im Trauergespräch versuchen die Seelsorgenden zu trösten und mit Ihnen den Ablauf des Beerdigungsgottesdienstes vorzubereiten. Im Gespräch mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin wird der Gottesdienst entsprechend der Persönlichkeit und dem Willen des Verstorbenen und Ihrer besonderen Situation gestaltet: Eucharistiefeier oder Wortgottesfeier,  musikalische Gestaltung, Lebenslauf oder Abschiedswort, Texte, Lesungen, Symbole und eigene Gebete zur persönlichen Gestaltung der Feier, Kollekte.

Welche Dokumente werden für die Beerdigung benötigt?

Die amtlichen Abklärungen geschehen durch den Bestatter. Weiteren Dokumente braucht es nicht.

Was kostet die Abschiedsfeier und das Begräbnis?

Für das Grab ist die Gemeindeverwaltung zuständig.  Die Kosten für Abschieds- und Begräbnisfeiern (Kirchenbenutzung, Seelsorgende, Sakristane, Organisten) für verstorbene Kirchenmitglieder, die im Pastoralraum wohnhaft waren oder wenn deren Angehörige der kath. Kirche im Pastoralraum angehören, werden von der Kirchgemeinde getragen. Wenn Verstorbene und ihre Angehörigen ausserhalb des Pastoralraumes Wohnsitz haben, werden Kosten gemäss Reglement der Kirchgemeinde verrechnet.

Beerdigung für Person, die aus der Kirche ausgetreten sind?

Wenn die Angehörigen mit der Kirche verbunden sind und darum um eine kirchliche Begräbnisfeier bitten, können die Seelsorger/innen eine Bestattungsfeier am Grab und einen Wortgottesdienst in der Kirche bzw. in der Abdankungshalle halten – unter der Voraussetzung, dass dies nicht dem Willen des Verstorbenen widerspricht und kein öffentliches Ärgernis erregt. Jedoch wird dann erwartet, dass eine angemessene Spende für einen wohltätigen Zweck einbezahlt wird.
Wenn auch die Angehörigen der verstorbenen Person sich von der Kirche abgewendet haben, oder wenn ein kirchliches Begräbnis dem Willen des Verstorbenen widerspräche, oder wenn ein kirchliches Begräbnis ein öffentliches Ärgernis wäre, dann können Seelsorger/innen eine einfache Bestattungsfeier am Grab bzw. in der Abdankungshalle der Gemeinde halten.