Austreten

Ein Kirchenaustritt hat weitreichende Folgen und sollte gut überlegt sein. Kirche ist nicht nur Gottesdienst am Sonntag, Kirche ist eine Solidaritätsgemeinschaft und sie setzt somit einen Gegen-Trend zur Entsolidarisierung der Gesellschaft. Mit ihrem Kirchensteuer-Beitrag ermöglichen Sie ein breites Engagement:

  • Allgemeiner Religionsunterricht an der Schule für alle
  • Seelsorge in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern
  • Kulturelle und gemeinschaftsbildende Anlässe
  • Sammeln von Spenden für Hilfswerke im In- und Ausland
  • Musikalische Projekte, auch ausserhalb von Gottesdiensten
  • Hilfeleistungen für Menschen in Not
  • Erhaltung von Kulturgütern und historischen Gebäuden

 

Durch den Austritt werden Sie von der Kirchensteuer-Pflicht befreit. Zugleich verlieren Sie Rechte wie:

  • Empfang der Sakramente (Eucharistie, Beichte, Taufe, Firmung, Ehe, Krankensalbung)
  • Stimm- und Wahlrecht bei der Kirchgemeinde-Versammlung
  • Inanspruchnahme von Seelsorge in allen Lebenslagen
  • Übernahme von Tauf- und Firmpatenschaft
  • Recht auf Hochzeit in einer Kirche
  • Recht auf Begleitung im Sterbefall und kirchliches Begräbnis

 

Unser Personal und unsere Seelsorgenden sind jederzeit für ein Gespräch bereit. Wir sind auch da, um allfällige Verletzungen oder Kritik entgegen zu nehmen. 

Das formale Vorgehen bei einem Kirchenaustritt ist kostenlos und sieht so aus: Ihr schriftlich formuliertes und persönlich unterzeichnetes Austrittsschreiben senden Sie per Post an die entsprechende Kirchgemeinde ihres Wohnortes: